Erbrecht

Insbesondere im Erbrecht ist -neben der fachlichen Kompetenz- das Vermögen einer sicheren Verhandlungsführung mit den Verwandten und nahen Angehörigen entscheidend.

Ich bin seit Jahren besonders engagiert in der erbrechtlichen Beratung und verfüge über das notwendige Einfühlungsvermögen zur Lösung der oftmals sensiblen familiären Konflikte.

Dabei berate ich sowohl Erblasser, als auch Erben. So ist es für den Erblasser wichtig, wie er seine Hinterlassenschaft regeln kann und für den Erben, welche Ansprüche er hat, wenn der Erbfall eintritt.

Überdies gilt es steuerrechtliche Fallstricke zu vermeiden und so das -zu Lebzeiten hart erarbeitete- Vermögen nicht unnötig zu schmälern.

Nach meiner Erfahrung hat sich gezeigt, dass nur eine frühzeitige Beschäftigung mit diesen Themenkomplexen zur Vermeidung von misslichen Konflikten führt. Denn beim Kampf um den Nachlass sind die Handlungsweisen der Beteiligten leider oftmals von unerwarteten Emotionen geprägt, welche nur durch klare und rechtssichere Regelungen in geordnete Bahnen geleitet werden können.

Darüber hinaus kostet ein – durch fehlende Regelung der Hinterlassenschaft ausgelöster – Streit der Erben weit mehr, als eine anwaltliche Beratung noch zu Lebzeiten.

Vor diesem Hintergrund ist es kaum vorstellbar, dass nur bei ungefähr 20 – 30 % aller Erbfälle ein nieder-geschriebener letzter Wille vorgefunden wird.

Die tatsächliche Anzahl der formal richtigen bzw. rechtsverbindlichen Testamente liegt sogar im unteren Prozentbereich. Daneben „verschwinden“ eine Großzahl der selbst verfassten Testamente im Erbfall bzw. sind von den darin benannten Erben nicht auffindbar.

Gerade vermögende Unternehmer handeln höchst fahrlässig, wenn sie sich nicht zeitig um eine testamentarische Regelung ihres Nachlasses kümmern. Anderenfalls droht unweigerlich die Handlungsunfähigkeit eines über Jahre solide geführten Unternehmens.

So stehen jährlich – durch plötzliche Todesfälle – ca. 17.000 Unternehmen ohne funktionierende Geschäftsleitung da. Die Folge ist, dass die Erben die Gesellschaftsanteile übernehmen und Entscheidungen nur Einstimmig durch die Erbengemeinschaft getroffen werden können. Fernerhin kann jeder Erbe auf Auszahlung seines Erbanteils bestehen und somit das Unternehmen in unerwartete Zahlungsschwierigkeiten bringen.

So beläuft sich nach Schätzungen des Bundesverbandes Deutscher Banken die Anzahl von Insolvenzen, welche auf eine mangelnde Planung der Unternehmensnachfolge zurückzuführen sind, auf mittlerweile 10 % der Gesamtinsolvenzen.

Dies gilt es zu vermeiden, indem man z.B. noch zu Lebzeiten Verzichtserklärung der potentiellen Erben einholt und diesen gleichzeitig festgeschriebene Kompensationszahlungen anbietet.

Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit über den Tod hinaus einen bestimmten Zweck zu fördern, in dem man noch zu Lebzeiten eine Stiftung einrichtet. Dabei können -gerade im Bereich der Unternehmensnachfolge- Stiftungen auch helfen Steuern zu sparen.

Weiterhin hat sich in den letzten Jahren das Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht als wichtiges Feld in der erbrechtlichen Beratung entwickelt. Auch hier gilt es frühzeitig Regelungen zu finden, da sonst im Falle einer stationären Behandlung -mühsam und nicht immer rechtssicher- der Patientenwille hinsichtlich eventuell anstehender lebensverlängernder Maßnahmen ermittelt werden muß. Hier sind klare und schriftlich fixierte Anweisungen für die behandelnden Ärzte sowie Ihre Verwandten unerlässlich.

Ich berate Sie in folgenden Bereichen des Erbrechts:

  • Gestaltung von Testamenten
  • Testamentsvollstreckung bzw. Nachlassverwaltung
  • Gestaltung von Erbverträgen und Vermächtnissen
  • Beratung hinsichtlich von Nachfolgeregelungen in Unternehmen
  • Pflichtteilsrecht, Enterbung etc.
  • Auseinandersetzung von Erbgemeinschaften
  • Durchsetzung von Erbansprüchen
  • Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht
  • Erbausschlagung und Nachlassinsolvenz
  • Patientenverfügungen und Vorsorgevollmacht
  • Internationales Erbrecht (Ermittlung von Miterben, Durchsetzung von Erbansprüchen im Ausland etc.)
  • Gründung von Stiftungen und deren rechtliche Betreuung

Erbfall und was nun? – Maßnahmenkatalog für Erben

1.       Wohnung/Haus des Erblassers sichern 

Leider hat es sich in der Vergangenheit gezeigt, dass -mit Eintritt des Erbfalls- Dritte sich Zutritt zur Wohnung des Erblassers verschaffen, um unliebsame Testamente zu suchen und/oder Wertgegenstände an sich zu bringen. Es ist daher unbedingt ratsam, kurzfristig eine Bestandsübersicht zu erstellen sowie wichtige Dokumente bzw. Wertgegenstände zu sichern. Ggfls. kann auch das Haustürschloss getauscht werden. Vorsicht: Nehmen Sie beim Betreten der Wohnung des Erblassers einen Zeugen mit, da anderenfalls später behauptetet werden kann, dass Sie die oben beschriebenen Taten begangen haben. 

2.          Sterbeurkunde erstellen lassen

Das örtlich zuständige Standesamt erstellt die Sterbeurkunde unmittelbar nach dem Todesfall (ca. innerhalb von 1-2 Tagen). Diese Urkunde ist für sämtliche weiteren Schritte unerlässlich.

3.             Nachlassgericht informieren

Sofern ein Testament aufgefunden werden kann, ist dies von den Angehörigen/Erben unverzüglich beim Nachlassgericht (in Baden Württemberg beim Notariat angesiedelt /in den restlichen Bundesländer bei den jeweils örtlich zuständigen Amtsgerichten) einzureichen. Das Nachlassgericht stellt den Erbschein aus, mit welchem der Erbe seine Rechte belegen kann.  Es ist allerdings ratsam, diesen erst nach Überprüfung der Vermögenslage des Erblassers zu beantragen, da mit Ausstellung das Erbe angenommen wird und folgerichtig auch eventuell vorhandene Schulden des Erblassers. Es besteht aber auch die Möglichkeit das Erbe innerhalb von sechs Wochen wieder auszuschlagen.  

4.       Kreditinstitute des Erblassers informieren

Die Erben sollten sich unverzüglich mit der Hausbank des Erblassers in Verbindung setzen und unter Vorlage des Erbscheins bzw. der Sterbeurkunde  sämtliche EC- und Kreditkarten sperren lassen. Gleichzeitig sollte man eventuell vorhandene Vollmachten Dritter widerrufen.

5.           Versicherungen benachrichtigen

Sofern einen Lebensversicherungsurkunde aufgefunden wird, sollte der Anspruch der Angehörigen/Erben schriftlich der Versicherung mitgeteilt werden.

6.         Grundbuchamt informieren

Für den Fall, dass der Erblasser Eigentümer eines Grundstücks o.ä. gewesen ist, sollte das Grundbuchamt informiert werden.

7.      Rechtsanwalt aufsuchen

Im Falle von erwarteten erbrechtlichen Auseinandersetzungen bzw. Unklarheiten, unbedingt kurzfristig die Beratung eines auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch nehmen.